Wir über uns
Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) wurde am 11.01.2000 in Siegburg gegründet. Hervorgegangen ist er aus dem in Nordrhein-Westfalen seit 1996 aktiven (Landes-) Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW e.V. (VKSB), in dem die kommunalen Pflegeeinrichtungen - stationär mit rund 10.000 Plätzen und ambulanten Diensten - organisiert sind. Der satzungsmäßige Zweck des Bundesverbandes liegt in der "... Förderung der Senioren-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen in kommunaler Trägerschaft" (§ 2 der BKSB-Satzung vom 11.01.2000). Die Koordinierung der Abläufe innerhalb dieser Organisation obliegt der zentralen Geschäftsstelle in Köln.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Verbandes zählt die Vertretung der Interessen der kommunalen Einrichtungsträger in Gremien und Ausschüssen auf Bundesebene sowie die Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben.
Für seine Mitglieder erbringt der Verband einen Auskunfts- und Beratungsservice im rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich mit folgenden Schwerpunkten:
Recht
- Pflegeversicherungsgesetz
- Pflege-Qualitätssicherungsgesetz
- Heimgesetz und Heimverträge
- Altenpflegegesetz
- Rahmenvertragsverhandlung und Unterarbeitsgruppen hierzu (Grundsatzausschuss)
Betriebswirtschaft
- Investitionskosten (Berechnung, Förderung)
- Vergütungsvereinbarungen
- Statistische Erhebungen
- Betriebsvergleiche, -kennzahlen
- Mitgliederdatenbank
- Öffentlichkeitsarbeit
Wie werde ich Mitglied?
Hier kommen Sie zum Beitrittsformular. Sie können es am Bildschirm ausfüllen und müssen es dann nur noch ausdrucken, unterschreiben und uns zufaxen. Benutzen Sie zum Drucken einfach den Link "Drucken" unten auf dem Formular.
